Eternit & Asbest

Eternitplatten entsorgen: Kosten, Vorschriften und Ablauf

10.10.2026 6 Min. Lesezeit

Was Eternit ist – und warum es ein Sonderfall bleibt

Was Eternit ist – und warum es ein Sonderfall bleibt

„Eternit“ ist ein Markenname, der zum Gattungsbegriff geworden ist. Gemeint sind Faserzementplatten – und bei allem, was vor 1993 verbaut wurde, heißt das in aller Regel: Asbestzement.

Typische Fundorte am und um das Haus:

  • Wellplatten auf Garagen, Schuppen, Carports und Hallen
  • Fassaden- und Balkonverkleidungen, meist grau und leicht gewellt
  • Blumenkästen, Lüftungs- und Abwasserrohre
  • Dachplatten in Rautenform auf Altbauten

Fest gebundener Asbestzement gilt im intakten Zustand als vergleichsweise unkritisch, weil die Fasern im Material eingeschlossen sind. Kritisch wird es in dem Moment, in dem die Platte bearbeitet wird – gebrochen, gebohrt, geflext oder abgeworfen. Genau deshalb ist nicht die Platte das Problem, sondern der Umgang mit ihr.

Was die Entsorgung kostet

Gerechnet wird in zwei Blöcken: die Arbeit am Objekt und die Deponie.

  • Fachgerechter Rückbau inklusive Entsorgung: marktüblich 30 bis 70 € pro m². Bei fest gebundenen Platten – Wellplatten, Fassadenelemente – liegt die Spanne eher bei 28 bis 42 €/m².
  • Deponie: Asbestabfall geht auf eine Deponie der Klasse DK I; die Gebühr liegt bei etwa 180 € pro Tonne, regional teils darunter.
  • Gerüst: bei Dacharbeiten zusätzlich rund 7 € pro m².
  • Transport: grob 3 € je Kilometer zur zugelassenen Anlage.

Zur Einordnung: Eine Garage mit 30 m² Wellplattendach liegt damit – je nach Zugang und Schutzaufwand – im unteren vierstelligen Bereich. Mehr zu unserer Preisbildung finden Sie unter Preise.

Hinweis zu den Preisangaben

Alle genannten Zahlen sind Orientierungswerte und Marktdurchschnitte – sie stellen kein Angebot dar und sind für uns nicht bindend. Stand: Oktober 2026. Deponiegebühren unterscheiden sich je nach Anlage.

Was Ihr Vorhaben tatsächlich kostet, hängt von Menge, Material, Zugang und Schutzaufwand ab. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Einschätzung als Festpreis – 030 544 654 74, WhatsApp oder E-Mail.

Warum Sie nicht selbst abnehmen dürfen

Das ist keine Frage des Zutrauens, sondern des Regelwerks. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien sind in der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 519 geregelt. Ausführen darf sie nur ein Betrieb, der die dort geforderte Sachkunde nachweist.

Für Privatpersonen gibt es dabei keine Ausnahme für „nur ein paar Platten“. Sobald eine Platte gelöst, gebrochen oder bearbeitet wird, können Fasern frei werden – und die Faserbelastung solcher Arbeiten liegt um ein Vielfaches über dem, was in einem Wohnumfeld vertretbar ist.

Dazu kommt: Erkrankungen zeigen sich erst Jahrzehnte später. Ein fehlendes Warngefühl ist deshalb kein Sicherheitszeichen.

So läuft es ab

  1. Einschätzung. Baujahr, Fläche, Zugang. Ein Foto reicht meist für eine erste Aussage.
  2. Anzeige. Die Arbeiten werden vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angezeigt – in Berlin dem LAGetSi.
  3. Schutzmaßnahmen. Je nach Material Absperrung, Befeuchtung, Spezialsauger; gearbeitet wird zerstörungsarm, also abschrauben statt abschlagen.
  4. Verpacken. Staubdicht in Big Bags oder reißfeste Folie, gekennzeichnet.
  5. Abtransport und Nachweis. Abgabe auf einer zugelassenen Deponie, dokumentiert.

Wir arbeiten in ganz Berlin und im Brandenburger Umland – unter anderem in Neukölln, Pankow, Spandau und Falkensee.

Reparieren, überdecken oder abnehmen?

Viele Eigentümer stellen sich diese Frage, wenn das Dach undicht wird. Die Antworten sind eindeutiger, als man hofft:

Reparieren fällt praktisch aus. Jede Reparatur bedeutet Bohren, Schrauben, Zuschneiden – also genau die Bearbeitung, die Fasern freisetzt und nach TRGS 519 geregelt ist. Eine schnelle Ausbesserung am Wochenende ist damit keine Option.

Überdecken ist heikel. Eine neue Eindeckung über die alten Platten zu legen klingt günstig, verschiebt das Problem aber nur – und spätestens beim nächsten Eingriff liegt es wieder auf dem Tisch, dann unter einer zusätzlichen Schicht. Außerdem muss die Unterkonstruktion die zusätzliche Last tragen.

Abnehmen schafft Klarheit. Der Rückbau kostet einmalig, beendet die Sache aber dauerhaft: dokumentierter Entsorgungsweg, saubere Fläche, freie Hand für die neue Eindeckung. Bei Verkauf oder Vermietung ist das auch der Punkt, an dem Käufer und Gutachter hinschauen.

Aus der Praxis

Ein Beispiel aus Brandenburg: Bei einem Scheunendach bestand von Anfang an Asbestverdacht – Wellplatten, Baujahr deutlich vor 1993. Der Rückbau lief zerstörungsarm, die Platten wurden einzeln gelöst, staubdicht verpackt und auf eine zugelassene Deponie gebracht.

Den vollständigen Auftrag finden Sie unter Scheunendach Brandenburg – Wellplatten. Ein vergleichbarer Fall in Berlin: Carport Steglitz-Zehlendorf.

Was wir übernehmen

Sachkunde nach TRGS 519

Nachweis liegt vor – wir legen ihn unaufgefordert offen.

Anzeige bei der Behörde

Anmeldung beim LAGetSi übernehmen wir.

Zerstörungsarmer Rückbau

Abschrauben statt abschlagen – so bleiben Fasern gebunden.

Abtransport mit Nachweis

Zugelassene Deponie, dokumentierter Entsorgungsweg.

Häufige Fehler bei Eternit

  • Platten abwerfen. Der häufigste und gefährlichste Fehler. Beim Aufprall brechen sie und setzen Fasern frei.
  • Mit dem Hochdruckreiniger säubern. Verwittertes Eternit gibt dabei massiv Fasern ab – auch ohne Rückbau.
  • Im Bauschuttcontainer entsorgen. Asbest gehört nie in den Bauschutt. Die Anlage stuft im Zweifel die gesamte Ladung um.
  • Staub normal aufsaugen. Ein Haushaltsstaubsauger verteilt die Fasern im Raum.
  • Nach Baujahr raten. Vor 1993 heißt möglich, nicht sicher – Gewissheit bringt nur eine Laboranalyse.

Häufige Fragen zu Eternitplatten

Marktüblich liegen fachgerechter Rückbau und Entsorgung bei 30 bis 70 Euro pro Quadratmeter, bei fest gebundenen Wellplatten eher bei 28 bis 42 Euro. Dazu kommt die Deponiegebühr von rund 180 Euro pro Tonne und bei Dacharbeiten gegebenenfalls ein Gerüst. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Einschätzung.
Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind in der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 geregelt und dürfen nur von einem Betrieb mit Sachkundenachweis ausgeführt werden. Eine Ausnahme für kleine Mengen oder Privatpersonen gibt es nicht.
Nicht jedes, aber alles vor 1993 Verbaute ist verdächtig. Seit dem Asbestverbot wird Faserzement asbestfrei hergestellt. Da sich asbesthaltige und asbestfreie Platten zum Verwechseln ähnlich sehen, bringt nur eine Laboranalyse einer fachkundig entnommenen Probe Sicherheit.
Ja. Die Arbeiten sind vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen; in Berlin ist das das LAGetSi. Diese Anzeige übernehmen wir für Sie, ebenso die Dokumentation des Entsorgungswegs.
Asbesthaltiger Abfall geht staubdicht verpackt auf eine Deponie der Klasse DK I. Eine Verwertung ist ausgeschlossen – das Material wird dauerhaft abgelagert. Auf Wunsch erhalten Sie den Nachweis darüber.
Dieselben Regeln. Auch kleine Bauteile aus Asbestzement gehören nicht in den Hausmüll oder auf den Wertstoffhof, sondern staubdicht verpackt in den vorgeschriebenen Entsorgungsweg. Melden Sie sie bei der Anfrage mit an, dann planen wir sie ein.

Eternit auf dem Dach oder an der Fassade?

Schicken Sie uns ein Foto – wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

Baujahr und Fläche reichen für eine erste Einschätzung. Anzeige, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsnachweis übernehmen wir. Die Einschätzung ist kostenlos.

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