Eternit & Asbest

Asbestplatten erkennen: Woran Sie Asbestzement sehen

10.10.2026 5 Min. Lesezeit

Der wichtigste Hinweis ist das Baujahr

Der wichtigste Hinweis ist das Baujahr

Die ehrliche Antwort vorweg: Mit bloßem Auge erkennt man Asbest nicht. Asbestfasern sind mikroskopisch klein, und asbesthaltige Faserzementplatten sehen asbestfreien zum Verwechseln ähnlich. Wer im Internet nach „Asbest erkennen am Aussehen“ sucht, findet viele Bilder und wenig Sicherheit.

Brauchbar ist stattdessen das Baujahr. In Deutschland gilt seit 1993 ein Asbestverbot. Daraus folgt eine einfache Regel:

  • Vor 1993 errichtet oder saniert: Asbest ist möglich – entsprechend behandeln.
  • Nach 1993: Faserzement wird asbestfrei hergestellt; ein Verdacht besteht nur, wenn älteres Material wiederverwendet wurde.

Zweiter Anhaltspunkt ist das Bauteil selbst. Manche Produkte waren praktisch immer asbesthaltig, andere nie.

Wo Asbestzement typischerweise sitzt

Am und um das Haus sind es fast immer dieselben Stellen:

  • Wellplatten auf Garage, Schuppen, Carport, Stall oder Halle
  • Fassaden- und Balkonplatten, grau, oft leicht gewellt oder rautenförmig
  • Dachplatten in Rauten- oder Rechteckform auf Altbauten
  • Blumenkästen, Lüftungsrohre, Abwasserrohre
  • Floor-Flex-Bodenplatten und der schwarze Kleber darunter
  • Nachtspeicheröfen, Rohr- und Kesselisolierungen

Daneben gibt es den Grenzfall, der auf Dächern besonders häufig vorkommt: Asbest in Teerpappe. Manche alten Dachbahnen enthalten Asbestfasern als Armierung – äußerlich nicht zu unterscheiden.

Fest gebunden oder schwach gebunden?

Diese Unterscheidung entscheidet über den Aufwand:

Fest gebunden ist Asbestzement – Wellplatten, Fassadenelemente, Rohre. Die Fasern sind im Zement eingeschlossen. Solange das Material intakt und unbearbeitet ist, gilt es als vergleichsweise unkritisch.

Schwach gebunden sind Spritzasbest, Leichtbauplatten und viele Isolierungen. Sie geben Fasern schon bei leichter Berührung ab und sind deutlich kritischer – hier ist der Schutzaufwand erheblich höher.

Ein praktischer Hinweis: Verwittertes, moosbewachsenes oder brüchiges Material ist auch bei fest gebundenem Asbest nicht mehr harmlos. Die Oberfläche ist dann offen, und Regen und Wind tragen Fasern ab.

Wie eine Probe sicher entnommen wird

Gewissheit bringt nur die Laboranalyse. Entscheidend ist, wie die Probe entnommen wird – denn schon das Abbrechen eines Stücks kann Fasern freisetzen.

Deshalb gehört die Probenahme in fachkundige Hände: Material vorher befeuchten, zerstörungsarm lösen, staubdicht verpacken, Bereich nicht kehren und nicht saugen. Das Ergebnis liegt in der Regel nach wenigen Tagen vor.

Was Sie bis dahin tun sollten: nichts. Verdächtiges Material unberührt lassen, nicht betreten, nicht reinigen, nicht abdecken-und-wieder-abreißen. Fällt die Analyse negativ aus, läuft Ihr Vorhaben ganz normal weiter.

Wenn sich der Verdacht bestätigt

Ein positiver Befund ist unangenehm, aber kein Drama – er ordnet nur den weiteren Weg. Vier Dinge ändern sich:

  • Ausführung. Die Arbeiten darf nur ein Betrieb mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 übernehmen. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen; ein seriöser Betrieb legt ihn unaufgefordert vor.
  • Anzeige. Vor Beginn ist die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu informieren – in Berlin das LAGetSi.
  • Entsorgungsweg. Das Material geht staubdicht verpackt auf eine zugelassene Deponie, nicht in den Bauschutt und nicht auf den Wertstoffhof.
  • Zeitplan. Rechnen Sie mit etwas Vorlauf für Anzeige und Terminierung. Wer das früh einplant, verliert keine Zeit im Bauablauf.

Was die Entsorgung dann kostet, steht ausführlich in Eternitplatten entsorgen: Kosten, Vorschriften und Ablauf.

Wer die Erkundung schuldet

Ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird: Die Erkundungspflicht liegt beim Auftraggeber beziehungsweise Eigentümer, nicht beim ausführenden Handwerker.

Wer Arbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1993 veranlasst, muss vorher klären, ob asbesthaltige Produkte vorhanden sind, und die beteiligten Betriebe darüber informieren. Ohne diese Information kann niemand die nötigen Schutzmaßnahmen planen – und niemand ein belastbares Angebot abgeben.

Wir arbeiten in ganz Berlin und im Brandenburger Umland – unter anderem in Neukölln, Pankow, Spandau und Falkensee.

Kurz zusammengefasst

Baujahr prüfen

Vor 1993 errichtet oder saniert? Dann Asbest einkalkulieren.

Aussehen sagt nichts

Asbesthaltig und asbestfrei sehen gleich aus.

Nichts anfassen

Nicht bohren, kehren, saugen oder abspritzen.

Probe fachkundig

Laboranalyse ist der einzige sichere Weg.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Probe selbst abbrechen. Genau dabei werden Fasern frei. Die Probenahme gehört in fachkundige Hände.
  • Dach abspritzen. Hochdruck auf verwittertem Eternit ist einer der schlimmsten Faserfreisetzer überhaupt.
  • Nach Farbe oder Struktur urteilen. Es gibt kein verlässliches optisches Merkmal.
  • Bruchstücke wegräumen. Liegengebliebene Scherben nicht kehren – befeuchten und fachkundig aufnehmen lassen.
  • Handwerker nicht informieren. Die Erkundungspflicht liegt beim Auftraggeber. Ohne Hinweis plant niemand Schutzmaßnahmen.

Häufige Fragen zum Erkennen von Asbest

Nein, nicht zuverlässig. Asbestfasern sind mikroskopisch klein, und asbesthaltige Faserzementplatten sehen asbestfreien sehr ähnlich. Das Baujahr ist der einzige brauchbare erste Hinweis: Vor 1993 ist Asbest möglich. Sicherheit bringt nur eine Laboranalyse.
Es gibt Einsendesets, bei denen Sie eine Probe ins Labor schicken. Der kritische Teil ist aber nicht die Analyse, sondern die Probenahme – dabei können Fasern frei werden. Deshalb sollte die Probe fachkundig entnommen werden, nicht in Eigenregie.
Oft am Gebäude selbst: Baujahr des Hauses, Unterlagen, frühere Sanierungen. Manche Platten tragen eine Prägung auf der Rückseite. Fehlt jeder Anhaltspunkt und liegt das Gebäude zeitlich im Graubereich, gehen Sie vom ungünstigeren Fall aus.
Fest gebundener Asbestzement gilt in intaktem Zustand als vergleichsweise unkritisch, weil die Fasern eingeschlossen sind. Kritisch wird es bei Beschädigung, Verwitterung und vor allem bei jeder Bearbeitung. Schwach gebundene Produkte geben dagegen auch ohne Einwirkung Fasern ab.
Die Erkundung liegt beim Auftraggeber beziehungsweise Eigentümer. Wer Arbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1993 veranlasst, muss vorher klären, ob asbesthaltige Produkte vorhanden sind, und die ausführenden Betriebe informieren.
Ja, das wird häufig übersehen. Manche alten Dachbahnen enthalten Asbestfasern als Armierung und sind äußerlich nicht von asbestfreien zu unterscheiden. Bei Dächern aus der Zeit vor 1993 gehört dieser Verdacht mit in die Planung.

Verdacht auf Asbest?

Lassen Sie es prüfen, bevor Sie anfangen.

Schicken Sie uns Fotos und das Baujahr. Wir sagen Ihnen, ob ein Verdacht besteht, wie die Probenahme abläuft und was die Entsorgung kosten würde – kostenlos und unverbindlich.

030 544 654 74 anrufenPer WhatsApp schreibenE-Mail senden

Kommentare

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!

Kommentar hinterlassen

Teilen

030 544 654 74