AVV-Schlüssel für Dachabfälle: Die wichtigsten Nummern erklärt

09.08.2026 3 dk okuma

Was der AVV-Schlüssel bedeutet

Jeder Abfall in Deutschland bekommt eine sechsstellige Nummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie legt fest, wie der Abfall zu behandeln ist, wer ihn transportieren darf und was dokumentiert werden muss.

Das Wichtigste steht am Ende: Ein Sternchen (*) kennzeichnet gefährlichen Abfall. Für diese Abfälle gelten eigene Regeln bei Erfassung, Beförderung und Übergabe – und deutlich höhere Behandlungskosten.

Alle Dachabfälle fallen unter Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle).

Die Nummern für Dach- und Bauabfälle

AVVBezeichnungEinstufung
17 03 01*Bitumengemische, die Kohlenteer enthaltengefährlich
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen unter 17 03 01nicht gefährlich
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produktegefährlich
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthältgefährlich
17 06 03*Anderes Dämmmaterial aus gefährlichen Stoffen (alte KMF)gefährlich
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme 17 06 01 / 17 06 03nicht gefährlich
17 06 05*Asbesthaltige Baustoffegefährlich
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen (Bauschutt)nicht gefährlich
17 02 01Holznicht gefährlich
17 04 05Eisen und Stahlnicht gefährlich
17 09 04Gemischte Bau- und Abbruchabfällenicht gefährlich

Der Unterschied zwischen 17 03 01* und 17 03 03*

Beide sind gefährlich, unterscheiden sich aber im Material: 17 03 01* ist ein Bitumengemisch, dem Kohlenteer beigemischt ist – typisch für Übergangsjahrgänge. 17 03 03* ist reiner Kohlenteer beziehungsweise ein Produkt daraus, also die klassische alte Teerpappe.

Für die Praxis macht das selten einen Unterschied: Beide gehen denselben Weg und beide sind deutlich teurer als 17 03 02.

Warum 17 09 04 vermieden werden sollte

„Gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ ist die Schublade für alles, was nicht getrennt wurde. Der Schlüssel ist nicht als gefährlich eingestuft, aber die Behandlung ist aufwendig – das Material muss sortiert werden, bevor irgendetwas verwertet werden kann. Entsprechend hoch ist der Preis je Tonne.

Jede Fraktion, die Sie vorher heraustrennen, verlässt diese Schublade und wird günstiger abgerechnet.

Häufige Fragen zu AVV-Schlüsseln

Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung. Für diese Abfälle gelten besondere Anforderungen an Erfassung, Beförderung, Übergabe und Dokumentation. Die Behandlungskosten liegen deutlich höher.
Grundsätzlich der Abfallerzeuger, also der Bauherr oder das ausführende Unternehmen. In der Praxis geschieht die Einstufung gemeinsam mit dem Entsorger anhand von Material, Baujahr und gegebenenfalls einer Analyse. Die Annahmestelle prüft die Einstufung bei der Anlieferung.
Das hängt vom Bindemittel ab. Teerfreie Bitumenbahnen fallen unter 17 03 02, teerhaltige unter 17 03 01* oder 17 03 03*. Ohne Kenntnis des Baujahrs lässt sich das nicht sicher sagen – bis etwa 1970 wurde Kohlenteer verwendet.
Für gefährliche Abfälle bestehen Nachweispflichten im elektronischen Verfahren (eANV). Wie umfangreich sie ausfallen, hängt von Menge und Beteiligten ab. Als privater Bauherr geben Sie das Material in der Regel an einen Betrieb ab, der die Abwicklung übernimmt.

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